Kaminofen-Austauschpflicht 2024:
Welche Regeln jetzt gelten – und was Hausbesitzer tun müssen
Ein prasselndes Kaminfeuer sorgt für Wärme, Behaglichkeit und ein gutes Stück Lebensqualität. Doch viele Hausbesitzer wissen nicht, dass ihr Kaminofen schon bald ausgedient haben könnte.
Denn ab 1. Januar 2025 dürfen zahlreiche ältere Feuerstätten nicht mehr betrieben werden – sie fallen unter die Austauschpflicht nach der 1. und 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
Deutschlandweit sind rund 1,9 Millionen Holzöfen betroffen. Wer also noch einen älteren Ofen betreibt, sollte jetzt handeln. Als regionaler Fachbetrieb für Schornsteinservice unterstützen wir Sie dabei – von der Prüfung über die Beratung bis zur sicheren Umsetzung.
Inhaltsverzeichniss
1. Warum es die Austauschpflicht gibt
2. Diese Grenzwerte gelten seit 2015
3. Welche Kaminöfen sind betroffen
4. Gibt es Ausnahmen
5. Austausch oder Nachrüstung – was lohnt sich
6. Der Bezirksschornsteinfeger – Ihr erster Ansprechpartner
7. Unser Service: Beratung, Prüfung, Umsetzung
1. Warum es die Austauschpflicht gibt
Die neuen Regelungen dienen dem Umweltschutz und der Luftreinhaltung.
Ältere Kaminöfen stoßen oft ein Vielfaches an Feinstaub und Kohlenmonoxid im Vergleich zu modernen Geräten aus.
Die 1. BImSchVlegt verbindliche Emissionsgrenzwerte fest, die 4. BImSchV ergänzt sie um technische Prüf- und Nachweispflichten. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Holz als erneuerbarer Brennstoff möglichst sauber und effizient genutzt wird.
Unser Tipp
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Ofen betroffen ist, vereinbaren Sie jetzt einen Prüftermin mit Ihrem Schornsteinfeger oder direkt mit uns. Wir klären das unkompliziert für Sie.
Damit ein Kaminofen weiter betrieben werden darf, müssen die Abgaswerte bestimmte Grenzwerte einhalten.
Grenzwerte Stufe 1 (Altgeräte):
Feinstaub: 0,15 g/m³
Kohlenmonoxid: 4,0 g/m³
Grenzwerte Stufe 2 (ab 2015):
Feinstaub: 0,04 g/m³
Kohlenmonoxid: 1,25 g/m³
Diese Werte müssen durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch den Bezirksschornsteinfegermeister nachgewiesen werden. Liegt keine Bescheinigung vor oder werden die Grenzwerte überschritten, gilt: Nachrüsten oder austauschen.
Einige Feuerstätten sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Dazu gehören:
Grund- und Kachelöfen, die handwerklich gesetzt wurden
Feuerstätten, die als Hauptheizquelle eines Hauses dienen
Historische Öfen (vor 1950) am Originalstandort
Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden – maximal 8 Tage im Monat, 5 Stunden pro Tag
Küchenherde oder Backöfen mit weniger als 15 kW Leistung
Ob eine Ausnahme gilt, entscheidet immer der Bezirksschornsteinfegermeister oder die -meisterin.
Er prüft die Anlage, dokumentiert das Ergebnis und kann auch technische Nachrüstlösungen empfehlen.
5. Austausch oder Nachrüstung – was lohnt sich?
Theoretisch lassen sich manche Öfen mit Feinstaubfiltern oder Katalysatoren nachrüsten.
In der Praxis lohnt sich aber häufig der komplette Austausch.
Moderne Kaminöfen bieten klare Vorteile:
Bis zu 30 % Brennstoffeinsparung
Deutlich geringere Emissionen
Bessere Wärmeleistung und Steuerung
Erfüllung der Stufe-2-Grenzwerte automatisch
Zudem leisten sie einen Beitrag zum Klimaschutz, da sie Holz – einen nachwachsenden Rohstoff – effizienter und nahezu CO₂-neutral verbrennen.
Wir beraten Sie gern, welche Lösung für Ihre Feuerstätte wirtschaftlich und technisch am meisten Sinn ergibt.
6. Der Bezirksschornsteinfeger – Ihr erster Ansprechpartner
Bevor Sie handeln, sollten Sie unbedingt den Bezirksschornsteinfegermeister oder die ‒meisterin einbeziehen. Er oder sie prüft:
ob Ihr Ofen betroffen ist,
ob eine Ausnahme gilt,
und ob die Werte den Vorschriften entsprechen.
Erst mit dieser Beurteilung sind Sie auf der sicheren Seite – rechtlich und technisch.
Als Schornsteinservice-Fachbetrieb arbeiten wir eng mit den zuständigen Schornsteinfegern zusammen und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten, von der Prüfung bis zur fachgerechten Umsetzung.
Wir begleiten Hausbesitzer bei allen Fragen rund um die Kaminofen-Austauschpflicht:
Bestandsaufnahme und Prüfung der Feuerstätte
Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger
Technische Beratung zu Nachrüstung oder Austausch
Montage und Anpassung neuer Abgassysteme
Wartung und Reinigung für langfristige Sicherheit
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Bis 31. Dezember 2024 müssen viele ältere Kaminöfen modernisiert, nachgerüstet oder ersetzt werden.
Wer zu spät reagiert, riskiert Bußgelder, Stilllegung und Ärger mit Behörden.
Mit unserer Unterstützung als zertifizierter Schornsteinservice und in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksschornsteinfeger stellen Sie sicher, dass Ihre Feuerstätte
gesetzeskonform,effizient und zukunftssicher betrieben werden kann.
Lassen Sie Ihren Kaminofen rechtzeitig prüfen – wir kümmern uns um alles Weitere.