22 oktober 2025

Kaminofen-Austauschpflicht 2024: Welche Regeln jetzt gelten – und was Hausbesitzer tun müssen

kaminofen brennt in einem gemütlichen wohnzimmer.
Ein prasselndes Kaminfeuer sorgt für Wärme, Behaglichkeit und ein gutes Stück Lebensqualität. Doch viele Hausbesitzer wissen nicht, dass ihr Kaminofen schon bald ausgedient haben könnte. Denn ab 1. Januar 2025 dürfen zahlreiche ältere Feuerstätten nicht mehr betrieben werden – sie fallen unter die Austauschpflicht nach der 1. und 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
Deutschlandweit sind rund 1,9 Millionen Holzöfen betroffen. Wer also noch einen älteren Ofen betreibt, sollte jetzt handeln. Als regionaler Fachbetrieb für Schornsteinservice unterstützen wir Sie dabei – von der Prüfung über die Beratung bis zur sicheren Umsetzung.

Inhaltsverzeichniss

1. Warum es die Austauschpflicht gibt 2. Diese Grenzwerte gelten seit 2015 3. Welche Kaminöfen sind betroffen 4. Gibt es Ausnahmen 5. Austausch oder Nachrüstung – was lohnt sich 6. Der Bezirksschornsteinfeger – Ihr erster Ansprechpartner 7. Unser Service: Beratung, Prüfung, Umsetzung

1. Warum es die Austauschpflicht gibt

Die neuen Regelungen dienen dem Umweltschutz und der Luftreinhaltung. Ältere Kaminöfen stoßen oft ein Vielfaches an Feinstaub und Kohlenmonoxid im Vergleich zu modernen Geräten aus.
Die 1. BImSchV legt verbindliche Emissionsgrenzwerte fest, die 4. BImSchV ergänzt sie um technische Prüf- und Nachweispflichten. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Holz als erneuerbarer Brennstoff möglichst sauber und effizient genutzt wird.

Unser Tipp

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Ofen betroffen ist, vereinbaren Sie jetzt einen Prüftermin mit Ihrem Schornsteinfeger oder direkt mit uns. Wir klären das unkompliziert für Sie.

2. Diese Grenzwerte gelten seit 2015

Damit ein Kaminofen weiter betrieben werden darf, müssen die Abgaswerte bestimmte Grenzwerte einhalten.

Grenzwerte Stufe 1 (Altgeräte):

  • Feinstaub: 0,15 g/m³
  • Kohlenmonoxid: 4,0 g/m³

Grenzwerte Stufe 2 (ab 2015):

  • Feinstaub: 0,04 g/m³
  • Kohlenmonoxid: 1,25 g/m³
Diese Werte müssen durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch den Bezirksschornsteinfegermeister nachgewiesen werden. Liegt keine Bescheinigung vor oder werden die Grenzwerte überschritten, gilt: Nachrüsten oder austauschen.

3. Welche Kaminöfen sind betroffen?

Ob ein Ofen ausgetauscht werden muss, hängt vom Typprüfdatum ab, das auf dem Typenschild vermerkt ist (meist auf der Rückseite oder im Aschefach).

Lassen sie Ihren Kaminofen prüfen

Wir übernehmen die komplette Bestandsaufnahme und zeigen Ihnen, ob Ihr Gerät weiter betrieben werden darf oder ausgetauscht werden muss.

4. Gibt es Ausnahmen?

Einige Feuerstätten sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Dazu gehören:
  • Grund- und Kachelöfen, die handwerklich gesetzt wurden
  • Feuerstätten, die als Hauptheizquelle eines Hauses dienen
  • Historische Öfen (vor 1950) am Originalstandort
  • Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden – maximal 8 Tage im Monat, 5 Stunden pro Tag
  • Küchenherde oder Backöfen mit weniger als 15 kW Leistung Ob eine Ausnahme gilt, entscheidet immer der Bezirksschornsteinfegermeister oder die -meisterin. Er prüft die Anlage, dokumentiert das Ergebnis und kann auch technische Nachrüstlösungen empfehlen.

5. Austausch oder Nachrüstung – was lohnt sich?

visuelle darstellung zwei kaminöfen. links steht ein grüner text "austauschen" und rechts ein rundes bild am ofen mit einem filter zum nachrüsten
Theoretisch lassen sich manche Öfen mit Feinstaubfiltern oder Katalysatoren nachrüsten. In der Praxis lohnt sich aber häufig der komplette Austausch. Moderne Kaminöfen bieten klare Vorteile:
  • Bis zu 30 % Brennstoffeinsparung
  • Deutlich geringere Emissionen
  • Bessere Wärmeleistung und Steuerung
  • Erfüllung der Stufe-2-Grenzwerte automatisch Zudem leisten sie einen Beitrag zum Klimaschutz, da sie Holz – einen nachwachsenden Rohstoff – effizienter und nahezu CO₂-neutral verbrennen.

Wir beraten Sie gern, welche Lösung für Ihre Feuerstätte wirtschaftlich und technisch am meisten Sinn ergibt.

6. Der Bezirksschornsteinfeger – Ihr erster Ansprechpartner

Ein Schornsteinfeger oder Servicetechniker im Gespräch mit einem Hausbesitzer, vor einem Kamin oder Ofen.
Bevor Sie handeln, sollten Sie unbedingt den Bezirksschornsteinfegermeister oder die meisterin einbeziehen. Er oder sie prüft:
  • ob Ihr Ofen betroffen ist,
  • ob eine Ausnahme gilt,
  • und ob die Werte den Vorschriften entsprechen. Erst mit dieser Beurteilung sind Sie auf der sicheren Seite – rechtlich und technisch.

Als Schornsteinservice-Fachbetrieb arbeiten wir eng mit den zuständigen Schornsteinfegern zusammen und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten, von der Prüfung bis zur fachgerechten Umsetzung.

7. Unser Service: Beratung, Prüfung, Umsetzung

Wir begleiten Hausbesitzer bei allen Fragen rund um die Kaminofen-Austauschpflicht:
  • Bestandsaufnahme und Prüfung der Feuerstätte
  • Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger
  • Technische Beratung zu Nachrüstung oder Austausch
  • Montage und Anpassung neuer Abgassysteme
  • Wartung und Reinigung für langfristige Sicherheit

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Neun GKS-Mitarbeiter stehen vor drei weißen Transportern und einem Gebäude mit "ORANIER" und "HAAS+SOHN" Schildern.
Bis 31. Dezember 2024 müssen viele ältere Kaminöfen modernisiert, nachgerüstet oder ersetzt werden. Wer zu spät reagiert, riskiert Bußgelder, Stilllegung und Ärger mit Behörden. Mit unserer Unterstützung als zertifizierter Schornsteinservice und in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksschornsteinfeger stellen Sie sicher, dass Ihre Feuerstätte gesetzeskonform,effizient und zukunftssicher betrieben werden kann.

Lassen Sie Ihren Kaminofen rechtzeitig prüfen – wir kümmern uns um alles Weitere.

Ein Mann mit Glatze und Bart stapelt Holzscheite in ein Metallregal neben einem brennenden Kaminofen.
GKS Schornsteinservice GmbH
Büro / Lager / Kaminofenausstellung: Dr.‒Wirtz‒Straße 27a 53804 Much

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