Lassen sie Ihren Kaminofen prüfen
Wir übernehmen die komplette Bestandsaufnahme und zeigen Ihnen, ob Ihr Gerät weiter betrieben werden darf oder ausgetauscht werden muss.
4. Gibt es Ausnahmen?
Einige Feuerstätten sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Dazu gehören:
- Grund- und Kachelöfen, die handwerklich gesetzt wurden
- Feuerstätten, die als Hauptheizquelle eines Hauses dienen
- Historische Öfen (vor 1950) am Originalstandort
- Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden – maximal 8 Tage im Monat, 5 Stunden pro Tag
- Küchenherde oder Backöfen mit weniger als 15 kW Leistung Ob eine Ausnahme gilt, entscheidet immer der Bezirksschornsteinfegermeister oder die -meisterin. Er prüft die Anlage, dokumentiert das Ergebnis und kann auch technische Nachrüstlösungen empfehlen.
5. Austausch oder Nachrüstung – was lohnt sich?
Theoretisch lassen sich manche Öfen mit Feinstaubfiltern oder Katalysatoren nachrüsten.
In der Praxis lohnt sich aber häufig der komplette Austausch.
Moderne Kaminöfen bieten klare Vorteile:
- Bis zu 30 % Brennstoffeinsparung
- Deutlich geringere Emissionen
- Bessere Wärmeleistung und Steuerung
- Erfüllung der Stufe-2-Grenzwerte automatisch Zudem leisten sie einen Beitrag zum Klimaschutz, da sie Holz – einen nachwachsenden Rohstoff – effizienter und nahezu CO₂-neutral verbrennen.
Wir beraten Sie gern, welche Lösung für Ihre Feuerstätte wirtschaftlich und technisch am meisten Sinn ergibt.
6. Der Bezirksschornsteinfeger – Ihr erster Ansprechpartner
Bevor Sie handeln, sollten Sie unbedingt den Bezirksschornsteinfegermeister oder die ‒meisterin einbeziehen. Er oder sie prüft:
- ob Ihr Ofen betroffen ist,
- ob eine Ausnahme gilt,
- und ob die Werte den Vorschriften entsprechen. Erst mit dieser Beurteilung sind Sie auf der sicheren Seite – rechtlich und technisch.
Als Schornsteinservice-Fachbetrieb arbeiten wir eng mit den zuständigen Schornsteinfegern zusammen und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten, von der Prüfung bis zur fachgerechten Umsetzung.
7. Unser Service: Beratung, Prüfung, Umsetzung
Wir begleiten Hausbesitzer bei allen Fragen rund um die Kaminofen-Austauschpflicht:
- Bestandsaufnahme und Prüfung der Feuerstätte
- Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger
- Technische Beratung zu Nachrüstung oder Austausch
- Montage und Anpassung neuer Abgassysteme
- Wartung und Reinigung für langfristige Sicherheit
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Bis 31. Dezember 2024 müssen viele ältere Kaminöfen modernisiert, nachgerüstet oder ersetzt werden.
Wer zu spät reagiert, riskiert Bußgelder, Stilllegung und Ärger mit Behörden.
Mit unserer Unterstützung als zertifizierter Schornsteinservice und in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksschornsteinfeger stellen Sie sicher, dass Ihre Feuerstätte
gesetzeskonform,effizient und zukunftssicher betrieben werden kann.